Übersicht über jene Länder, mit denen ein Abkommen besteht
Versicherungszeiten im In- und Ausland
Welche ausländischen Versicherungszeiten werden für Ihre Pension berücksichtigt
Für eine österreichische Pension müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Versicherungsmonaten erreichen (Mindestversicherungszeit). Wie viele Monate Sie brauchen und welche sonstigen Voraussetzungen notwendig sind, erfahren Sie bei den einzelnen Pensionsarten.
Falls Sie in Österreich nicht genügend Versicherungsmonate erworben haben, können wir auch Versicherungszeiten im Ausland für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit dazurechnen.
Wir können aber nur Zeiten aus Staaten berücksichtigen, mit denen Österreich Verträge im Bereich der Pensionsversicherung abgeschlossen hat! Wenn Sie in einem Staat erwerbstätig waren, mit dem kein Vertrag besteht, können wir diese Zeiten nicht für den Anspruch in Österreich dazuzählen. Mit welchen Staaten Verträge in der Pensionsversicherung bestehen, finden Sie in den Bereichen EU/EWR-Staaten und Partner und Sonstige Vertragsstaaten.
Beispiel: Sie waren zwölf Jahre in Österreich selbständig. Zuvor haben Sie in Australien fünf Jahre als Angestellter gearbeitet.
Damit Sie eine Alterspension in Österreich erhalten können, benötigen Sie mindestens 180 Versicherungsmonate, davon mind. 7 Jahre (84 Monate) aufgrund einer Erwerbstätigkeit . Allein mit den österreichischen Versicherungszeiten hätten Sie keinen Anspruch auf eine Alterspension in Österreich, weil Sie damit nicht auf die erforderlichen 15 Jahre kommen.
Da zwischen Österreich und Australien aber ein Vertrag für die Pensionsversicherung besteht, können wir die australischen Zeiten für Ihren Anspruch auf österreichische Alterspension anrechnen. Sie haben damit insgesamt mehr als 15 Jahre und erhalten eine Alterspension in Österreich.
Umgekehrt können Sie auch für eine Pension im Ausland die österreichischen Zeiten anrechnen lassen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen im Ausland, erhalten Sie auch eine ausländische Pension. Bitte beachten Sie, dass im Ausland unterschiedliche Mindestversicherungszeiten und Altersgrenzen als in Österreich gelten können.