Pensionsberechnung

Wie wird die Pension berechnet, wenn Sie auch Versicherungszeiten im Ausland erworben haben?

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Pensionsberechnung in der EU und im EWR

  • Pensionsanspruch nur mit Auslandszeiten

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den österreichischen Pensionsanspruch nur unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten, wird die österreichische Pension grundsätzlich so berechnet, als ob sämtliche Versicherungszeiten - also auch die ausländischen Zeiten - in Österreich erworben wurden (fiktive Vollpension).

    Die Leistung wird dann im Verhältnis der österreichischen Versicherungszeiten zur Gesamtversicherungszeit gekürzt (Teilpension). Ausländische Beitragsgrundlagen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

  • Pensionsanspruch alleine mit inländischen Zeiten

    Wenn Sie sämtliche Pensionsvoraussetzungen mit österreichischen Versicherungszeiten erfüllt können, wird eine Pension ausschließlich mit inländischen Zeiten berechnet, sofern die "Pensionsberechnung mit Auslandszeiten" nicht zu einem besseren Ergebnis führt.

Pensionsberechnung bei sonstigen Vertragsstaaten

Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für den österreichischen Pensionsanspruch nur unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten oder allein auf Grund der innerstaatlichen Versicherungsmonate erfüllt sind, erfolgt die Leistungsberechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen, die bei einer rein innerstaatlichen Pension angewendet werden ("Direktberechnung"). Die Berechnung erfolgt nur mit den österreichischen Versicherungsmonaten.