Wichtige Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen melden
Ja, Ihre Pension wird Ihnen auch ausgezahlt, wenn Sie nicht in Österreich wohnen. Falls Sie zu Ihrer Pension auch eine Ausgleichszulage erhalten, fällt die Ausgleichszulage aber weg, sobald Sie nicht mehr in Österreich wohnen.
Sie müssen uns innerhalb von zwei Wochen melden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer SVS-Landesstelle, was Sie als österreichischer Pensionist im Ausland beachten müssen.
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