Berufskrankheit
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Dieser Zusammenhang muss im Einzelfall medizinisch erwiesen sein. Die gesetzliche Aufzählung der Berufskrankheiten enthält derzeit 73 Positionen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden.
- Zeckenschutzimpfung
Aus der Unfallversicherung bietet die SVS als Berufskrankheitenvorsorge land- und forstwirtschaftlichen Betriebsführern, deren mittätigen Angehörigen sowie selbständig Erwerbstätigen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht, kostenlose Schutzimpfungen im Rahmen von Impfaktionen an. Solche Aktionen gibt es in ganz Österreich. Diese FSME-Impfaktionen finden im Frühjahr zu festgelegten Terminen statt.
Für Impfungen beim Arzt außerhalb der Impfaktion, gibt es seitens der SVS einen Kostenzuschuss aus der Krankenversicherung.
- Weitere Vorbeugende Maßnahmen bei Berufskrankheiten
Als vorbeugende Maßnahme kann die SVS bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalls Unfallheilbehandlung und (im land- und forstwirtschaftlichen Bereich) berufliche Maßnahmen der Rehabilitation oder auch einen Teilersatz für Ersatzarbeitskräfte (Betriebshilfe), erbringen, wenn dadurch die Gefahr des Entstehens bzw. Wiederentstehens einer Berufskrankheit abgewendet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Unfallversicherung im Überblick" (PDF, 1 MB)