Krankenversicherung für Pensionisten

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Beziehen Sie eine österreichische Pension und haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Österreich, so sind Sie grundsätzlich in der österreichischen Krankenversicherung versichert. Der Beitragssatz beträgt 5,1 % der Bruttopension

Der Versicherungsschutz tritt mit dem Pensionsbeginn ein.


Bitte beachten Sie: Für Mitglieder bestimmter Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Wirtschaftstreuhänder) sind Sonderregelungen vorgesehen, weil diese aus der gesetzlichen Krankenversicherung hinausoptiert haben. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen SVS-Landesstelle.

Hinterbliebene

Hinterbliebene sind krankenversichert, wenn der Verstorbene als Pensionist krankenversichert war oder gewesen wäre und keine eigene Krankenversicherung besteht.

Pensions- und Rentenleistung aus dem Ausland

Auch Pensions- und Rentenleistungen aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, der Schweiz sowie aus bestimmten Abkommensstaaten sind beitragspflichtig, sofern ein Krankenversicherungsschutz in Österreich besteht.

Wohnsitz im Ausland

Liegt der Wohnsitz im Ausland, ist der Krankenversicherungsschutz in bestimmten Ländern durch Sozialversicherungsabkommen geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.