Pflegegeld
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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
Pflegegeld aus der Unfallversicherung gebührt Beziehern einer Vollrente aus der Unfallversicherung (Voraussetzung: Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 %), deren Pflegebedarf durch einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit verursacht wurde.
Die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld sind die gleichen wie in der Pensionsversicherung. Die Auszahlung erfolgt durch die SVS.
Ein allfällig notwendiges Pflegegeld für Bezieher einer Teilrente aus der Unfallversicherung ist beim für die Pensionsauszahlung zuständigen Pensionsversicherungsträger zu beantragen. Gebührt keine Pensionsleistung, ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig.