Bemessungsgrundlage (Gewerbetreibende)

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige

Im gewerblichen Bereich handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage für die Person des Versehrten. Diese ist ein fester jährlicher Betrag (EUR 24.994,50).

 


Höherversicherung

Der Abschluss einer freiwilligen Höherversicherung ermöglicht höhere Bemessungsgrundlagen im gewerblichen Bereich.

Dies kann bei einer bestehenden Unfallversicherung bei der SVS in zwei Stufen erfolgen. Die Bemessungsgrundlage steigt je nach gewählter Beitragszahlung um rund das Eineinhalbfache bzw. das Doppelte an. Bei einem zusätzlichen jährlichen Beitrag von EUR 136,33 erhöht sich die Bemessungsgrundlage auf EUR 40.873,28, bei einem zusätzlichen Jahresbeitrag von EUR 204,81 auf EUR 48.929,89.

 

Sind Sie z.B. als Neuer Selbständiger oder aufgrund Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Rechtsanwalt, Apotheker) nicht gesetzlich unfallversichert, haben Sie bei der SVS die Möglichkeit einer Selbstversicherung (damit Einbeziehung in den SVS-Unfallversicherungsschutz) in bestimmten Beitragsstufen abzuschließen.

 

   STUFEmonatlicher Beitrag
jährliche Bemessungsgrundlage
Selbstversicherung Stufe IEUR 13,87
EUR 9.338,23
Selbstversicherung Stufe IIEUR 27,75
EUR 18.676,48
Selbstversicherung Stufe IIIEUR 55,58
EUR 37.400,45


Mehrfachversicherung (ASVG - Gewerbe und Angestellte)

Bei Mehrfachversicherung, also der Ausübung einer gewerblichen und einer unselbständigen Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles, werden im ASVG die Bemessungsgrundlagen aus dem ASVG für unselbständige und selbständige Erwerbstätige zusammengerechnet. Der Höchstbetrag für eine Zusammenrechnung beider Bemessungsgrundlagen ist stets die jährliche Höchstbemessungsgrundlage (EUR 84.840,00 im Jahr). Bei gleichzeitiger Ausübung einer gewerblichen und einer bäuerlichen Tätigkeit gelten abweichende Regelungen.

Formular

Höherversicherung in der Unfallversicherung

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