krankheitsbedingte Pension für Gewerbetreibende und neue Selbständige
Die Erwerbsunfähigkeitspension ergibt sich aus Ihrer bis zum Stichtag erworbenen Gesamtgutschrift am Pensionskonto, geteilt durch 14.
Für den vorzeitigen Pensionsantritt werden Abschläge berechnet. Insgesamt ist der Abschlag mit höchstens 13,8 % begrenzt.
Müssen Sie eine krankheitsbedingte Pension vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wird Ihre Pension aufgestockt, sofern beim Pensionsantritt weniger als 469 Versicherungsmonate vorliegen. Durch die Berücksichtigung so genannter Zurechnungsmonate erhöht sich nämlich Ihre Gesamtgutschrift am Pensionskonto. Allerdings ist die Anrechnung begrenzt.
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