Bemessungsgrundlage (Bauern)

Inhalte relevant für:
Bauern

Im bäuerlichen Bereich ist die Bemessungsgrundlage eine sogenannte gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage, also mit Einschluss aller im Neben- oder Zuerwerb erzielbarer Einkommen des landwirtschaftlichen Betriebs. 


Für bestimmte Personengruppen wie Pensionisten mit Rentenanspruch, aber auch Jagd- und Fischereipächter gelten abweichende niedrigere Bemessungsgrundlagen im BSVG, die ebenso personenbezogen sind.



Vergleichsbemessungsgrundlage

Bei gleichzeitiger Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Bauer und einer unselbständigen Tätigkeit nach dem ASVG kommt es, wenn der Versicherungsfall durch die Tätigkeit als Bauer verursacht wurde, zu einem Vergleich zwischen der Höhe der Bemessungsgrundlagen. Die gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage wird mit der Bemessungsgrundlage nach dem ASVG verglichen. Die jeweils höhere der beiden wird von der SVS zur Berechnung einer Betriebsrente herangezogen.

Bei gleichzeitiger Ausübung einer unselbständigen und einer bäuerlichen Tätigkeit gelten, wenn der Versicherungsfall durch die unselbständige Tätigkeit verursacht wurde, abweichende Regelungen.