Höhere Leistungen durch eine Höherversicherung.
Bemessungsgrundlagen
Im gewerblichen Bereich handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage für die Person des Versehrten.
Im bäuerlichen Bereich ist die Bemessungsgrundlage eine sogenannte gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage, also mit Einschluss aller im Neben- oder Zuerwerb erzielbarer Einkommen des landwirtschaftlichen Betriebs.
Die Bemessungsgrundlage für die Selbständigen und den bäuerlichen Bereich beträgt in der Regel EUR 24.994,50 pro Jahr.
- Bestimmungen für den bäuerlichen Bereich:
Für bestimmte Personengruppen wie Pensionisten mit Rentenanspruch, aber auch Jagd- und Fischereipächter gelten abweichende niedrigere Bemessungsgrundlagen im BSVG, die ebenso personenbezogen sind. Die gleichen, niedrigeren Bemessungsgrundlagen gelten auch für bäuerliche Versicherungsfälle, die vor dem 01.01.1999 eingetreten sind.
Vergleichsbemessungsgrundlage
Bei gleichzeitiger Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Bauer und einer unselbständigen Tätigkeit nach dem ASVG kommt es, wenn der Versicherungsfall durch die Tätigkeit als Bauer verursacht wurde, zu einem Vergleich zwischen der Höhe der Bemessungsgrundlagen. Die gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage wird mit der Bemessungsgrundlage aus der unselbständigen Tätigkeit nach dem ASVG verglichen. Die jeweils höhere der beiden wird von der SVS zur Berechnung einer Betriebsrente herangezogen.
Bei gleichzeitiger Ausübung einer unselbständigen und einer bäuerlichen Tätigkeit gelten, wenn der Versicherungsfall durch die unselbständige Tätigkeit verursacht wurde, abweichende Regelungen und es ist ein anderer Unfallversicherungsträger (AUVA oder BVAEB) zuständig.
- Bestimmungen für den gewerblichen Bereich:
Höherversicherung
Eine Höherversicherung ermöglicht eine höhere Bemessungsgrundlage im gewerblichen Bereich.
Dies kann bei einer bestehenden Unfallversicherung bei der SVS in zwei Stufen erfolgen. Die Beiträge steigen je nach gewählter Beitragszahlung um rund das Eineinhalbfache bzw. das Doppelte an.
Mehrfachversicherung (ASVG - Gewerbe und Angestellte)
Bei Mehrfachversicherung, also der Ausübung einer gewerblichen und einer unselbständigen Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles, werden im ASVG die Bemessungsgrundlagen aus dem ASVG für unselbständige und selbständige Erwerbstätige zusammengerechnet. Der Höchstbetrag für eine Zusammenrechnung beider Bemessungsgrundlagen ist stets die jährliche Höchstbemessungsgrundlage (EUR 84.840,00 im Jahr). Bei gleichzeitiger Ausübung einer gewerblichen und einer bäuerlichen Tätigkeit gelten abweichende Regelungen.
Verfügen Sie über keinen Unfallversicherungsschutz können Sie eine Selbstversicherung abschließen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Unfallversicherung im Überblick".