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Bemessungsgrundlagen

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Im gewerblichen Bereich handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage für die Person des Versehrten.

Im bäuerlichen Bereich ist die Bemessungsgrundlage eine sogenannte gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage, also mit Einschluss aller im Neben- oder Zuerwerb erzielbarer Einkommen des landwirtschaftlichen Betriebs. 


Die Bemessungsgrundlage für die Selbständigen und den bäuerlichen Bereich beträgt in der Regel EUR 24.994,50 pro Jahr.


Verfügen Sie über keinen Unfallversicherungsschutz können Sie eine Selbstversicherung abschließen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.


Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Unfallversicherung im Überblick".