Sonderregelungen für Bauern
Inhalte relevant für:
Bauern
Ausnahmen von der Kranken- und Pensionsversicherung
Sie sind ausgenommen von der Kranken- und Pensionsversicherung, wenn Sie
- Jagd- und Fischereipächter sind, sofern Sie nicht den überwiegenden Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten und sonst keine land(forst)wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
- Angehörige von Orden und Kongregationen der Katholischen Kirche sowie der Anstalten der Evangelischen Diakonie sind.
Ausnahmen von der Krankenversicherung
- Haben Ihre Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet und führen diese mit Ihnen als pflichtversicherten Elternteil ein und denselben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, sind sie von der Krankenversicherung ausgenommen.
Ausnahmen von der Pensionsversicherung
- Wenn Sie in der Pensionsversicherung nach dem Notarversicherungsgesetz pflichtversichert sind, sind Sie von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgenommen.
- Haben Ihre Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet und führen diese mit Ihnen als pflichtversicherten Elternteil ein und denselben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, sind sie von der Pensionsversicherung ausgenommen.