Auszahlung der Rente
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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
Renten werden 14-mal jährlich, monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Zu den in den Monaten April und September bezogenen Renten, gibt es je eine Sonderzahlung in der Höhe der in diesen Monaten gebührenden Rente, d.h. in diesen Monaten wird die Rente doppelt ausbezahlt.