Bei schwerwiegenden Verletzungsfolgen bzw. Einschränkungen gebührt eine Versehrtenrente aus der Unfallversicherung.
Die medizinische Versorgung durch die Unfallversicherung wird bei schwerwiegenden Verletzungsfolgen bzw. Einschränkungen durch Rentenleistungen ergänzt.
Die rechtlichen Voraussetzungen für diese monatliche Geldleistung sind unterschiedlich und berufsbezogen gestaltet.
Die Bezeichnungen für die Rente sind zwischen gewerblicher und bäuerlicher Unfallversicherung unterschiedlich.
Die gewerbliche Unfallversicherung im ASVG enthält für die Rentenleistung den Begriff „Versehrtenrente“. Mit ihr soll pauschal nicht nur der mögliche Verdienstentgang, sondern auch der durch die Unfallfolgen bedingte Mehraufwand abgegolten werden.
Die bäuerliche Unfallversicherung des BSVG nennt die Rentenleistung „Betriebsrente“. Mit dem Begriff Betriebsrente soll der besondere Zweck der Rentenleistung in der bäuerlichen Unfallversicherung hervorgehoben werden. Ziel der Betriebsrente ist - neben dem Ausgleich der persönlichen verletzungsbedingten Einschränkungen und Mühen - primär, das Weiterführen des Betriebes zu erleichtern und damit einen Ersatz der durch den Entfall der persönlichen Arbeitskraft entstandenen Einkommensverluste zu bieten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Unfallversicherung im Überblick".
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