Bei einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall leistet die SVS ihren bäuerlichen Versicherten einen Kostenzuschuss für den Einsatz von Betriebshelfern.
Mit der Betriebshilfe soll für Sie eine Entlastung und eine Absicherung des Heilerfolges bewirkt werden. Der Zuschuss für Betriebshilfe beschränkt sich auf unaufschiebbare Betriebsarbeiten während einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Unfallversicherung im Überblick".
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