Die Bemessungsgrundlage sind festgelegte Beträge, die jährlich angepasst werden.
Tag-/Familiengeld
Das Tag- oder Familiengeld ist eine Geldleistung, die es nur für den Bereich der gewerblichen Unfallversicherung gibt. Sie gebührt während des Krankenhausaufenthaltes für dessen Dauer.
Die Geldleistung wird pro Tag des Krankenhausaufenthaltes gewährt. Das Taggeld gebührt in der Höhe von 1,0 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage, wenn keine Angehörigen (Ehegatte, Kinder) vorhanden sind. Das Familiengeld beträgt bei einem Angehörigen 1,6 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage, für jeden weiteren Angehörigen kommen 0,4 % hinzu, maximal beträgt das tägliche Familiengeld 2,8 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage. Bei Bezug einer Unterstützungsleistung bei lang dauernder Erkrankung nach dem GSVG ruht das Tag- oder Familiengeld in der Höhe der Unterstützungsleistung.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Unfallversicherung im Überblick".