Körperersatzstücke und Hilfsmittel

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Körperersatzstücke und Hilfsmittel, die nach einem Arbeitsunfall notwendig sind, übernimmt die SVS im erforderlichen Ausmaß zur Gänze.

 

Mit Körperersatzstücken wird der Erfolg der Heilbehandlung abgesichert und die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erleichtert. Hilfsmittel können beispielsweise Rollstühle, orthopädische Behelfe oder Prothesen sein.

 

Alle Hilfsmittel sind den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Versehrten anzupassen. Kostenbeteiligungen fallen für Körperersatzstücke, die aus der Unfallversicherung geleistet werden, nicht an. Auch die Kosten für notwendige Reparaturen werden von der SVS übernommen, sofern den Versehrten kein Verschulden bezüglich der Notwendigkeit der Reparatur trifft.