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Bestattungskosten

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit versterben sollte, gebührt ein Teilersatz der Bestattungskosten. Als Teilersatz wird ein Betrag in Höhe von 1/15 der jährlichen Bemessungsgrundlage gewährt, wobei im gewerblichen Bereich ein Mindestbetrag vorgesehen ist und im landwirtschaftlichen Bereich jedenfalls die gesamtsolidarische Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommt. Diesen Teilersatz erhält jene Person, die die Bestattungskosten tatsächlich getragen hat.

 

In Ausnahmefällen kann die SVS auch die Kosten der Überführung – also für einen Transport des Leichnams über mehr als ein Gemeindegebiet – ganz oder teilweise übernehmen. Zu berücksichtigen sind dabei die Familienverhältnisse und die finanzielle Lage der Hinterbliebenen.