Anfall der Hinterbliebenenrenten
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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
Die Hinterbliebenenrente gebührt Ihnen ab dem Todestag des Versehrten. Eine abweichende Regelung gibt es dann, wenn der Versehrte bereits Rentenbezieher war. In diesem Fall fallen die Hinterbliebenenrenten erst mit dem Tag an, der auf den Tod des Rentenempfängers folgt.