Die Bemessungsgrundlage sind festgelegte Beträge, die jährlich angepasst werden.
Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit steht dem Versehrten seitens der Unfallversicherung der Selbständigen eine breite Palette an Leistungen zur Verfügung. Dabei wird nicht nur der körperlichen Schädigung mit einer umfassenden medizinischen Versorgung entgegengewirkt, sondern auch der Einkommensentfall wird mit einer Geldleistung – der Rente – ausgeglichen.
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