Soforthilfe bei Tod
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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
Wenn eine versicherte Person an den Folgen des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit versterben sollte, kann deren Witwe/Witwer bzw. Waisen unbürokratisch eine einmalige Unterstützung als Soforthilfe gewährt werden.
Diese Leistung wird aus dem Unterstützungsfonds der SVS aus dem Bereich Unfallversicherung gewährt.