Vorzeitige Alterspension für Personen, die Schwerarbeit leisten
Pensionen im Überblick - Broschüre
Die Voraussetzungen für die Hacklerpension Langzeitversicherung im Detail finden Sie in unserer Broschüre.
Die Hacklerpension Langzeitversicherung können Personen mit vielen Versicherungsmonaten unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Das genaue Antrittsalter und die lange Versicherungsdauer hängen vom Geburtsjahrgang ab. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Frauen, die ab 1. Jänner 1959 und für Männer, die ab 1. Jänner 1954 geboren wurden.
Generell gilt als Pensionsantrittsalter – sowohl für Männer als auch für Frauen – die Vollendung des 62. Lebensjahres.
Eine Übergangsbestimmung hebt das Pensionsantrittsalter für Frauen schrittweise vom 57. auf das 62. Lebensjahr an.
Geburtsdatum | Antrittsalter |
---|---|
01.01.1962 - 31.12.1963 | 60. Lebensjahr |
01.01.1964 - 30.06.1964 | 60,5. Lebensjahr |
01.07.1964 - 31.12.1964 | 61. Lebensjahr |
01.01.1965 - 30.06.1965 | 61,5. Lebensjahr |
ab 01.07.1965 | 62. Lebensjahr |
Als Beitragsmonate gelten auch:
Bitte beachten Sie:
Frauen, geboren bis 31. Dezember 1963, und Männer, geboren bis 31. Dezember 1958, die Schwerarbeit geleistet haben, können die Hacklerpension Schwerarbeit in Anspruch nehmen.
Die Voraussetzungen für die Hacklerpension Langzeitversicherung im Detail finden Sie in unserer Broschüre.
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