Hacklerpension Schwerarbeit

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

„Schwerarbeit“ - Begriff und Berufsliste

Der Begriff „Schwerarbeit“ bezeichnet Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden (z.B. Schicht- / Wechseldienst, schwere körperliche Arbeit). In der Berufsliste sind Berufe mit körperlicher Schwerarbeit angeführt. Diese Berufsliste sowie die Zusammenfassung der Definition von Schwerarbeit sind am Ende der Seite abrufbar.

Sie als Gewerbetreibender, Bauer oder neue Selbständiger können Ihre Schwerarbeitszeiten bei der Sozialversicherung der Selbständigen mit Bescheid feststellen lassen, wenn auf Grund der bisher erworbenen Versicherungsmonate anzunehmen ist, dass Sie die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension oder Hacklerpension Schwerarbeit erfüllen. Den Antrag können Sie frühestens zehn Jahre vor einem möglichen Pensionsantritt wegen Schwerarbeit stellen.


Alter

Das Pensionsantrittsalter erreichen

  • Frauen (geboren von 1. Jänner 1959 bis 31. Dezember 1963) mit Vollendung des 55. Lebensjahres 
  • Männer (geboren von 1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1958) mit Vollendung des 60. Lebensjahres

Voraussetzungen

  • Sie haben Schwerarbeit geleistet.
  • Sie erfüllen die lange Versicherungsdauer. Dafür waren Sie in einer bestimmten Anzahl von Monaten pensionsversichert. Um die lange Versicherungsdauer zu erfüllen, ist eine bestimmte Mindestanzahl von Beitragsmonaten erforderlich. Frauen müssen mindestens 480 und Männer 540 Beitragsmonate durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung erworben haben. Davon wurden mindestens 120 Schwerarbeitsmonate in den vergangenen 240 Kalendermonaten erworben.
  • Sie sind bei Pensionsantritt nicht in der Pensionsversicherung pflichtversichert.
  • Sie gehen keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 518,44 nach bzw. bewirtschaften einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit mehr als EUR 2.400,00 Einheitswert. Sie erhalten keinen monatlichen Bezug aus einem öffentlichen Mandat (z.B. Bürgermeister) über EUR 5.306,80

Als Beitragsmonate gelten auch:

  • Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes
  • bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung
  • Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken
  • Ersatzmonate des Krankengeldbezuges
  • Nachgekaufte Schul- und Studienzeiten
  • Ersatzmonate vor Einführung der Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Bauern (Ausübungsersatzzeiten). Pro Ersatzmonat ist eine Beitragsentrichtung von EUR 216,69 notwendig.

Formulare

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.3MB)

Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.2MB)