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Erwerbsunfähigkeitspension für Gewerbetreibende und Neue Selbständige

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die bisherige Erwerbstätigkeit nicht weiter ausüben können und auch nicht in der Lage sind, sich durch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu erhalten.

Kann die Erwerbsunfähigkeit durch zumutbare Maßnahmen der Rehabilitation nicht beseitigt oder vermieden werden und dauert diese voraussichtlich mindestens sechs Monate, dann ist Erwerbsunfähigkeit eingetreten.

Bei der Beurteilung, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird auch auf das Alter Rücksicht genommen. Mit zunehmendem Alter wird der Bereich der Tätigkeiten eingeschränkt, die Ihnen noch zugemutet werden können.

Voraussetzungen

Ein Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Mindestversicherungszeit ist erreicht
  • eine Rehabilitation ist nicht möglich
  • die Erwerbsunfähigkeit dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate
  • es besteht kein Anspruch auf vorzeitige Alterspension (Ausnahme Korridorpension) 

Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit, wenn Sie in einer bestimmten Anzahl von Monaten pensionsversichert waren. Dafür können Beitragsmonate oder Versicherungsmonate erforderlich sein.

  • Beitragsmonate erwerben Sie durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung.
  • Versicherungsmonate sind alle Beitragsmonate sowie bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs). 

Bitte beachten Sie: Es darf keine andere Pension in Anspruch genommen werden können.

  • Ausnahme: Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Korridorpension besteht auch ein Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitspension.
  • Jeder Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt vorrangig als Antrag auf Rehabilitation. Wir prüfen vor Auszahlung einer Pension, ob eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich ist.
  • Die Erwerbsunfähigkeitspension wird nur ausbezahlt, wenn die für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit maßgebliche Tätigkeit eingestellt wurde. Ausnahme: Wenn Sie Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen, müssen Sie Ihre Erwerbstätigkeit nicht einstellen.

Anfall und Befristung

Ist auf Grund Ihres Gesundheitszustandes dauernde Erwerbsunfähigkeit anzunehmen, erfolgt eine unbefristete Zahlung der Pension. Anderenfalls wird Ihnen die Pension für maximal zwei Jahre befristet zuerkannt.

Eine Weitergewährung sollten Sie dann binnen drei Monaten nach dem Pensionswegfall beantragen, wenn Sie weiterhin erwerbsunfähig sind, damit es zu keiner Unterbrechung des Bezugs kommt.


Besserung des Gesundheitszustandes

Eine bereits zuerkannte Erwerbsunfähigkeitspension müssen wir bei einer Besserung des Gesundheitszustandes entziehen.

Formulare

Leistung wegen Erwerbsunfähigkeit (Rehabilitation, Erwerbsunfähigkeitspension) - Antrag/Überprüfung

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