krankheitsbedingte Pension für Gewerbetreibende und neue Selbständige
Rehabilitation hat in der Pensionsversicherung einen sehr hohen Stellenwert. Sie soll ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben vermeiden sowie die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wieder herstellen.
Damit diese Leistungen erbracht werden können, ist ein Antrag auf Rehabilitation erforderlich. Auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt als Antrag auf berufliche Rehabilitation. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension ist gesetzlich festgelegt.
Sie erhalten ein Übergangsgeld für die Dauer von
Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht der zum Zeitpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen fiktiv berechneten Pensionshöhe. Ein allfälliges Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld bzw. eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice werden auf das Übergangsgeld angerechnet.
Maßnahmen der Rehabilitation aus der Pensionsversicherung werden unter folgenden Voraussetzungen an Sie erbracht:
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