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Rehabilitation und Übergangsgeld

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Rehabilitation

Rehabilitation hat in der Pensionsversicherung einen sehr hohen Stellenwert. Sie soll ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben vermeiden sowie die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wieder herstellen.

Damit diese Leistungen erbracht werden können, ist ein Antrag auf Rehabilitation erforderlich. Auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt als Antrag auf berufliche Rehabilitation. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension ist gesetzlich festgelegt.

Übergangsgeld

Sie erhalten ein Übergangsgeld für die Dauer von

  • medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation sowie
  • Ausbildungen als Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.


Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht der zum Zeitpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen fiktiv berechneten Pensionshöhe. Ein allfälliges Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld bzw. eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice werden auf das Übergangsgeld angerechnet.

Anspruchsberechtigte Personen

Maßnahmen der Rehabilitation aus der Pensionsversicherung werden unter folgenden Voraussetzungen an Sie erbracht:

  • wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt
  • wenn ohne diese Maßnahmen eine Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit eintreten würde

Formulare

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation - Antrag

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