Die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden Sie in unserer Broschüre.
Schule, Studium & Ausbildung
Haben Sie nach Vollendung des 15. Lebensjahres eine mittlere Schule, höhere Schule oder Hochschule im Inland besucht? Dann können Sie diese Zeit in der Pensionsversicherung als Versicherungszeiten vormerken. Ebenso kann eine nach dem Hochschulstudium vorgeschriebene Berufsausbildung berücksichtigt werden.
Nachkauf
Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten wirken sich auf die Pension grundsätzlich nur dann aus, wenn Sie dafür Beiträge entrichten. Diese Zeiten gelten dann als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung. Ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat kostet EUR 1.381,68 (für Geburtsjahrgänge ab 1955).
Berücksichtigt werden können:
- für jedes anrechenbare Schuljahr 12 Monate
- für jedes anrechenbare Hochschulsemester 6 Monate und
- anrechenbare Ausbildungsmonate mit der gesamten Dauer
Je nach Schultyp gilt folgendes Höchstausmaß:
Schultyp | Höchstausmaß |
---|---|
Mittlere Schule | 24 Monate |
Höhere Schule oder Akademie | 36 Monate |
Hochschule/Kunstakademie/Ausbildungszeiten | 72 Monate |
Für Schul- oder Studienzeiten, die Sie ab 01.01.2005 absolvieren bzw. absolviert haben, können Sie nachträglich eine Selbstversicherung bei Besuch einer Bildungseinrichtung eingehen.
Wichtig für die Hinterbliebenenpension:
Bei Pensionen für Hinterbliebene zählen Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten des Verstorbenen auch ohne Beitragsleistung für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit.