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Schule, Studium & Ausbildung

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Haben Sie nach Vollendung des 15. Lebensjahres eine mittlere Schule, höhere Schule oder Hochschule im Inland besucht? Dann können Sie diese Zeit in der Pensionsversicherung als Versicherungszeiten vormerken. Ebenso kann eine nach dem Hochschulstudium vorgeschriebene Berufsausbildung berücksichtigt werden.

Nachkauf 

Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten wirken sich auf die Pension grundsätzlich nur dann aus, wenn Sie dafür Beiträge entrichten. Diese Zeiten gelten dann als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung. Ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat kostet EUR 1.381,68 (für Geburtsjahrgänge ab 1955).

Berücksichtigt werden können:

  • für jedes anrechenbare Schuljahr 12 Monate
  • für jedes anrechenbare Hochschulsemester 6 Monate und
  • anrechenbare Ausbildungsmonate mit der gesamten Dauer

Je nach Schultyp gilt folgendes Höchstausmaß:

Schultyp Höchstausmaß
Mittlere Schule 24 Monate
Höhere Schule oder Akademie 36 Monate
Hochschule/Kunstakademie/Ausbildungszeiten 72 Monate

 
Für Schul- oder Studienzeiten, die Sie ab 01.01.2005 absolvieren bzw. absolviert haben, können Sie nachträglich eine Selbstversicherung bei Besuch einer Bildungseinrichtung eingehen.

 

Wichtig für die Hinterbliebenenpension: 
Bei Pensionen für Hinterbliebene zählen Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten des Verstorbenen auch ohne Beitragsleistung für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit.

Formulare

Einkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten - Antrag

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Neue Selbständige
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Mehr zum Thema:

Mehr Informationen zum Thema: Pensionen im Überblick - Broschüre

Pensionen im Überblick - Broschüre

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden Sie in unserer Broschüre.

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