Gewerbetreibende Beginn & Ende
Mit dem Tag, ab dem
- Sie Ihre Gewerbeberechtigung ausüben dürfen oder der Grund für eine Ausnahme von der Pflichtversicherung wegfällt oder
- Ihre Gesellschaft eine Gewerbeberechtigung erhält oder
- die Eintragung Ihres Gesellschaftsverhältnisses im Firmenbuch beantragt wird (OG, KG mit aufrechter Gewerbeberechtigung) oder
- die Eintragung Ihrer Geschäftsführerfunktion (GmbH bzw. FlexKapG/FlexCo mit aufrechter Gewerbeberechtigung) im Firmenbuch beantragt wird oder
- Sie als Gesellschafter in die GmbH bzw. FlexKapG/FlexCo (mit aufrechter Gewerbeberechtigung) eintreten,
erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung.
Im Regelfall informiert uns die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) über die Anmeldung der Gewerbeberechtigung. Auch über die Eintragungen im Firmenbuch werden wir informiert. Das bedeutet, Sie müssen uns davon im ersten Schritt nicht zusätzlich verständigen.
- Beginn der Pflichtversicherung
Ihre Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, ab dem alle notwendigen Voraussetzungen zutreffen.
Nach Erhalt der Meldung der Gewerbebehörde oder der Meldung über die Eintragung im Firmenbuch stellen wir (meist rückwirkend) Ihre Pflichtversicherung fest und schicken Ihnen einen Willkommensbrief zu. Darin finden Sie alle wichtigen Erstinformationen zur gewerblichen Sozialversicherung. Mit diesem Brief erhalten Sie auch die Versicherungserklärung und eine Einverständniserklärung. Schicken Sie diese bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurück. Damit helfen Sie uns Ihre Daten vollständig zu erfassen. Gerne können Sie diese und weitere Formulare auch unter www.svs.at/neuzugang online ausfüllen!
Erhalten Sie von uns innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Gewerbeberechtigung keine Zuschrift, kontaktieren Sie uns bitte!
- Ende der Pflichtversicherung
Ihre Pflichtversicherung endet mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem eine der Voraussetzungen wegfällt. Einer der folgenden Umstände muss eintreten:
- Die Gewerbeberechtigung (der Gesellschaft) wird bei der Wirtschaftskammer ruhend gemeldet oder bei der Gewerbebehörde zurückgelegt.
- Die Löschung Ihres Gesellschaftsverhältnisses wird im Firmenbuch beantragt (OG, KG).
- Die Löschung der Eintragung Ihrer Funktion als Geschäftsführer (bei einer GmbH) wird im Firmenbuch beantragt.
- Sie scheiden als Gesellschafter aus der GmbH aus.
Auch hier erhalten wir entsprechende Meldungen und verständigen Sie daraufhin schriftlich über das Ende Ihrer Pflichtversicherung.