Beitragsinformationen für Gewerbetreibende
Generell gilt für alle in Österreich erwerbstätige Personen, dass sie die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht selbst frei wählen können, sondern diese durch das Gesetz festgelegt sind.
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind einkommensabhängig.
Das Beitragssystem der selbständig Erwerbstätigen unterscheidet sich bei der Berechnung der Beitragshöhe allerdings deutlich von dem der unselbständig Erwerbstätigen.
Während ein unselbständig Erwerbstätiger meist ein gleichbleibendes und somit vorhersehbares Einkommen hat, weiß der selbständig Erwerbstätige erst nach Ablauf des Kalenderjahres, wie hoch das tatsächliche Einkommen ist.
Daher werden bei selbständig Erwerbstätigen – ähnlich wie bei der Stromabrechnung – die Beiträge in zwei Schritten berechnet.
- 1. Schritt - Vorläufige Berechnung der Beiträge
Im ersten Schritt berechnen wir Ihnen vorläufige Beiträge, also eine Art Vorauszahlung. Diese richtet sich bei Neugründern (in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit) nach bestimmten Mindestbeitragsgrundlagen. Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit werden die Einkünfte aus dem drittvorangegangen Jahr als Basis für die vorläufige Berechnung der Beiträge herangezogen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter
- 2. Schritt - Endgültige Berechnung der Beiträge
Im zweiten Schritt erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung. Sobald der Einkommensteuerbescheid eines Beitragsjahres bei uns eingelangt ist, führen wir diese endgültige Berechnung Ihrer Beiträge durch.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter