EU / EWR / Schweiz
Wie ist Ihr Krankenschutz bei einem Aufenthalt in der EU, EWR und in der Schweiz geregelt?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie in allen Mitgliedstaaten der EU/des EWR in der Schweiz und in Nordmazedonien verwenden. Diese Karte müssen Sie beim Leistungserbringer (z.B. Arzt, Spital) vorweisen.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist seit 01.02.2020 kein EU-Mitgliedstaat mehr. Allerdings wurden Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossen, die die Verwendung der EKVK auch in Zukunft erlauben.
Auch in Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien gilt die EKVK als Nachweis über Ihren Krankenschutz, beachten Sie aber die abweichende Vorgehensweise.
Wichtig:
- Für Bosnien/Herzegowina, Montenegro und Serbien:
Sie müssen die Europäische Krankenversicherungskarte vor der Behandlung beim zuständigen Krankenversicherungsträger im Gastland vorlegen und dieser wird Ihnen einen landesüblichen "Krankenschein" ausstellen.
In Bosnien und Herzegowina ist das die örtlich zuständige Niederlassung der "Gesundheitsversicherung", in Serbien sowie auch in Montenegro die örtlich zuständigen Niederlassung des jeweiligen „Krankenversicherungsfonds“.
Geben Sie diesen Nachweis bereits vor der Behandlung dem Leistungserbringer bzw. der Behandlungsstelle.
- Generell gilt:
Der Leistungserbringer muss ein Vertragspartner des ausländischen Krankenversicherungsträgers sein, der für Urlauber zuständig ist. Hinweise für die EU/den EWR finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Kommission (Link siehe unten auf dieser Seite). Wählen Sie dazu das gewünschte Land aus.
Karte verloren oder Gültigkeit abgelaufen?
Bitte kontrollieren Sie vor Reiseantritt die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite Ihrer e-card. Ist die Gültigkeit abgelaufen, stellt Ihre zuständige SVS-Landesstelle eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“ auf Papier aus. Sie können die Bescheinigung auch mit unserem Online-Formular "Urlaubskrankenschein bestellen" anfordern.
Wichtig für Dialysepatienten:
Beachten Sie bitte folgende Punkte, damit die Kosten von der SVS bezahlt werden können. Klären Sie bereits vor Urlaubsantritt, ob die Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes:
- ein Vertragspartner des örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers ist
- die EKVK akzeptiert
- mit dem vor Ort zuständigen Träger die Kosten verrechnet und
- zu den von Ihnen gewünschten Terminen auch tatsächlich einen Dialyseplatz zur Verfügung hat