Wir verabschieden uns vom Fax!
Mit 01.01.2025 wird der bisherige Fax-Versand aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch neue Kommunikationswege ersetzt und erweitert.
Damit erfüllt die SVS die Bestimmungen des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG), das besagt, dass mit 1. Jänner 2025 keine Gesundheitsdaten oder genetische Daten per Fax übermittelt werden dürfen.
Das neue Gesundheitspartnerportal ersetzt Fax
Mit dem Gesundheitspartnerportal unter gp-portal.at stellt Ihnen die SVS ab Jänner 2025 auf einer zentralen Plattform einen neuen und sicheren Kommunikationskanal zur Verfügung, mit dem Sie jederzeit Daten und Unterlagen an die SVS übermittelt können. Das Gesundheitspartnerportal ersetzt das Fax und ergänzt die bisher bestehenden Übermittlungswege.
Für die Nutzung des Gesundheitspartnerportals fallen für Sie KEINE Lizenzkosten an. Sie benötigen lediglich einen Computer oder ein mobiles Endgerät (z.B. Tablet) sowie einen Internetzugang. Der Einstieg (Login) ist durch unterschiedliche Varianten möglich:
- e-card System (Admin-Karte)
- ID Austria
- Unternehmensserviceportal-Login (USP)
Ab wann steht das Gesundheitspartnerportal bereit?
Mit dem Gesundheitspartner Portal der Sozialversicherung können Sie bequem und sicher Nachrichten zu leistungsrelevanten Themen an die SVS schicken. Das Portal gp-portal.at ist bereits jetzt verfügbar. Die Freischaltung der Funktion zur Faxablöse erfolgt im Jänner 2025 und wird unmittelbar nach Einstieg im Portal sichtbar.
Weitere Informationen folgen in Kürze an dieser Stelle.
Häufige Fragen
- Warum nimmt die SVS Anträge auf Bewilligungen nicht mehr per Fax an?
Per Gesetz ist es nicht weiter erlaubt ist, dass Bewilligungen bei der Sozialversicherung – es betrifft alle Träger – per Fax eingebracht werden. Konkret erfüllt die SVS damit die Bestimmungen des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG), das besagt, dass mit 1. Jänner 2025 keine Gesundheitsdaten oder genetische Daten per Fax übermittelt werden dürfen.
- Welche alternativen Kanäle zur Einreichung von Bewilligungen stehen zur Verfügung?
Um den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit und Vertraulichkeit im Datenaustausch nachzukommen, bietet Ihnen die SVS als rechtskonforme und zukunftsfitte Alternative zum Fax mit Jahresbeginn 2025 das Gesundheitspartnerportal (GPP) der Sozialversicherung gp-portal.at an. Das Gesundheitspartnerportal wird ab Jänner 2025 die bestehenden Kommunikationswege, wie beispielsweise e-card Services, EKOS um einen weiteren sicheren, zukunftsfitten und vor allem rechtskonformen Kanal ergänzen. Für die Nutzung des Gesundheitspartnerportals fallen für Sie KEINE Lizenzkosten an.
- Wie erfolgt der Einstieg (Login) in das Gesundheitspartnerportal? Welche technischen Voraussetzungen braucht man?
Benötigt wird lediglich einen Computer oder ein mobiles Endgerät (z.B. Tablet) sowie einen Internetzugang.
Der Einstieg in das Portal ist durch unterschiedliche Varianten möglich:
- e-card System (Admin-Karte)
- Unternehmerserviceportal-Login (USP) und ID-Austria
Wenn Sie nicht ohnedies die Möglichkeiten des e-card System nutzen, melden Sie sich bitte jetzt schon im Unternehmerserviceportal usp.gv.at an, um problemlos die Funktion zur Faxablöse im GPP nutzen zu können. Das Gesundheitspartnerportal ist für Sie bereits jetzt unter gp-portal.at erreichbar. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Funktionen ermöglicht Ihnen das Portal die sichere Übermittlung von Nachrichten samt Anhängen. Die Freischaltung dieser Funktion zur Faxablöse erfolgt spätestens per 01. Jänner 2025 und wird für Sie unmittelbar nach Einstieg im Portal sichtbar.
- Wer kann das Gesundheitspartnerportal zur Kommunikation / Interaktion mit der SVS benutzen?
Alle Gesundheitspartner der SVS – egal ob Vertrags- oder Wahlpartner, die nach einer Alternative zum gesetzlich nicht mehr erlaubten Kanal „Fax“ suchen, können mit der SVS über das Gesundheitspartnerportal kommunizieren und interagieren. Also Ärzte, Apotheker, Bandagisten, Physiotherapeuten, Psychotherapie, Primärversorgungseinheiten, Institute, Ambulatorien, Krankenanstalten, Kur- und Rehaeinrichtungen, Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen u.v.m. – also alle Personen und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen – wie etwa medizinische Betreuung, Untersuchung, Pflege, etc. – erbringen oder Patientinnen/Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen (Definition Gesundheitsdienstanbieter).
- Wie können Bewilligungen über das Gesundheitspartnerportal bei der SVS konkret eingereicht werden?
Eine Anleitung zur Nutzung des Gesundheitspartnerportals finden Sie hier als Download (PDF, 735 KB).
Das Gesundheitspartnerportal ist für Sie bereits jetzt unter gp-portal.at erreichbar. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Funktionen ermöglicht Ihnen das Portal die sichere Übermittlung von Nachrichten samt Anhängen. Die Freischaltung dieser Funktion zur Faxablöse erfolgt spätestens per 01. Jänner 2025 und wird für Sie unmittelbar nach Einstieg im Portal sichtbar.
Ihre Nachricht an die SVS ist in drei Schritten schnell erstellt:
- Auf der Startseite des Portals wählen Sie unter SV-Direkt „Neue Nachricht“ aus. Alternativ können Sie auch auf „Alle Nachrichten anzeigen“ und unten links auf den grünen Button „Neue Nachricht schreiben“ klicken.
- Danach wählen Sie bei „SV-Träger wählen“ SVS und bei „Thema wählen“ den passenden Themenkanal aus (beispielsweise Bewilligungsanfragen zu Heilmitteln, Heilbehelfen oder Hilfsmitteln, Psychotherapie, klinische Psychologie sowie spezielle Therapien).
- Dann verfassen Sie Ihre Nachricht an die SVS und laden – wenn erwünscht – Anhänge hoch:
- Maximale Dateigröße aller Dateien im Themenkanal Heilmittel 3MB.
- Maximale Dateigröße aller Dateien in allen anderen Themenkanälen 5 MB.
Zulässige Dateiformate: JPEG, PNG, ZIP, CSV, XSL, XSLX, PDF, TXT.
- Wo kann man die Rückantworten der SVS sehen?
Alle Antworten der SVS auf Ihre Anfragen erhalten Sie ebenfalls im Gesundheitspartnerportal:
- Auf der Einstiegsseite des Portals klicken Sie auf „Alle Nachrichten anzeigen“ und gelangen so zur Nachrichtenübersicht.
- Dort können Sie filtern, je nachdem ob Sie alle Nachrichten oder nur jene von ausgewählten Sozialversicherungsträgern sehen wollen.
- Wollen Sie Nachrichten der SVS sehen, klicken Sie hier auf „SVS“. In der linken Spalte werden dann jene Themen angezeigt, zu denen Sie eine Nachricht an die SVS geschickt haben. Wenn Sie z.B. auf „Bewilligung“ klicken, erscheinen auf der rechten Seite Nachricht sowie entsprechende Antworten der SVS zu Bewilligungen, die Sie bei der SVS eingereicht haben.
- Worauf ist bei mitgeschickten Anhängen zu achten? Gibt es spezielle Anforderungen in Bezug auf Dateigröße und Format?
Maximale Dateigröße aller in einer Nachricht mitgeschickten Dateien liegt bei 3MB für den Themenkanal Heilmittel und 5MB in allen anderen Themenkanälen. Zulässige Dateiformate in allen Themenkanälen: JPEG, PNG, ZIP, CSV, XSL, XSLX, PDF, TXT.
- Welche Anliegen können über das Gesundheitspartnerportal übermittelt werden?
- Abrechnungsangelegenheit
- Bewilligung bildgebende Diagnostik
- Bewilligung Heilbehelfe/Hilfsmittel
- Bewilligung Heilnahrung
- Bewilligung Physio-, Ergo-, Logopädie-Therapie
- Bewilligung Psychologie, klinisch
- Bewilligung Psychotherapie
- Bewilligung Rehabilitation/Kur
- Bewilligung Transporte
- Bewilligung Zahnmedizin
- Kostenersatz Allgemein
- Kostenersatz Zahn
- Ordinationsbedarf
- Vertragsangelegenheiten
- Wie lange dauert es, bis die SVS über das Gesundheitspartnerportal antwortet?
Da es sich bei SV-Direkt nicht um einen „Live-Chat“ handelt, kann die Antwort – abhängig vom jeweiligen Thema – einige Zeit dauern. Der Nachrichteneingang aktualisiert sich automatisiert alle fünf Minuten. Sie können den Nachrichteneingang auch manuell über das Aktualisieren-Symbol auf den neuesten Stand bringen.
- Gibt es neben der Einreichung von Bewilligungen über das Gesundheitspartnerportal noch andere Alternativen?
Ja natürlich. Alle bisher genutzten und bekannten Kanäle stehen auch weiterhin zur Verfügung. EKOS genauso wie die e-card Services oder der Dokumentenupload auf svs.at und im Gesundheitspartnerportal. Alternativ ist auch eine Übermittlung mit dem lizenzpflichtigen DaMe (Datennetz der Medizin) möglich. Nur der Kanal Fax muss auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen mit 1. Jänner 2025 eingestellt werden.
- Ist die Nutzung des Gesundheitspartnerportals gratis oder fallen Lizenzkosten an?
Die Benutzung und somit die Einreichungen von Bewilligungen über das Portal sind gratis. Für die Nutzung des Gesundheitspartnerportals fallen für Gesundheitsdienstanbieter also KEINE Lizenzkosten an.
- Wo finde ich entsprechende Informationen zum Login über das e-card System bzw. das Unternehmerservice-Portal USP?
e-card System (Admin-Karte) – Alle Informationen unter: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.896840
GINS-Zugriff: https://www.chipkarte.at/netzwerk
ID Austria: https://www.usp.gv.at/Alle-Infos-zur-ID-Austria.html
Unternehmensserviceportal-Login (USP): https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Erste-Schritte-am-USP.html
- Können auch Wahlpartner das e-card System nutzen und damit in das Gesundheitspartnerportal einsteigen?
Ja auch Wahlärzte können sich auf eigene Kosten mit dem e‑card System ausstatten lassen.
Drei Schritte zum e‑card System:
- Wahlärzte müssen sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger zur Ausstattung als e-card bzw. ELGA Wahlpartner wenden:
- e‑card Wahlpartner: e‑card Wahlpartner erhalten das Rezepturrecht zur Verwendung des e‑card Service e-Rezept und einer teilweisen Nutzung des Arzneimittelbewilligungsservice (ABS). Eine Erweiterung für den ELGA-Zugriff ist auf Anfrage möglich.
- ELGA Wahlpartner: Voraussetzung zur Nutzung von ELGA ist, dass die Ordination im ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter-Index (GDA-I) eingetragen ist (siehe auch ELGA-GDA). Damit erhält man den Zugang zu ELGA. Es können jedoch keine Services der Sozialversicherung über das e‑card System genutzt werden. - Der Sozialversicherungsträger veranlasst die Ausstattung mit dem e‑card System - die Admin-Karten sowie die PIN/PUK Briefe erhält man per Post.
Im Fall von Problemen beim Zugang zum e‑card System oder ELGA unterstützt und informiert die entsprechende Serviceline - Support - Den e‑card Anschluss mit den notwendigen Endgeräten Kartenlesegerät und Router bestellt man nach Erhalt der Admin-Karten auf eigene Kosten direkt bei einem der GIN Zugangsnetz-Provider GIN Zugangsnetz-Provider
- Wahlärzte müssen sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger zur Ausstattung als e-card bzw. ELGA Wahlpartner wenden:
- Es gibt Probleme beim e-card Login. Wo bekommt man weitere Informationen?
Informationen dazu finden sie hier.
- Wohin kann man sich wenden, wenn es zu technischen Problemen bei der Nutzung des Gesundheitspartnerportals kommt – z.B. beim Login oder Fehlermeldungen beim Übermitteln von Dokumenten am neuen Kommunikationskanal?
Wenn es zu technischen Problemen bei der Nutzung des Gesundheitspartnerportals kommt wie zum Beispiel nicht funktionierendes Login oder Fehlermeldungen beim Übermitteln von Dokumenten angezeigt werden, kontaktieren Sie bitte den technischen Support telefonisch unter 050 124 3313 oder mit folgendem Support-Formular.
- Ich habe allgemeine / fachliche Fragen rund um die Faxablöse an die SVS. Wo bekomme ich Unterstützung?
Zu Anfragen, die nicht technischer Natur sind und direkt die SVS betreffen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
- Wie können Apotheken Rezepte übermitteln, die bislang per Fax geschickt wurden?
Alle Gesundheitspartner der SVS können das Gesundheitspartnerportal verwenden – also ja auch Apotheken können für die Rezeptübermittlung auf diesen Kanal zurückgreifen. Nach der Anmeldung im Portal kann über den Quicklink „Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS)“ ein Attachment hochgeladen und der zuständige SV-Träger ausgewählt werden. Nach der Prüfung durch den Chefärztlichen Dienst kann die Rückmeldung des SV-Trägers ebenfalls im Gesundheitsportal eingesehen werden.
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